Abfindung nach Entlassung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

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Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?

Abfindung umwandeln in "soziale Fürsorgeleistungen"

Was sind "soziale Fürsorgeleistungen"?

Hierunter fallen ganz unterschiedliche Leistungen, die für eine Übergangszeit vom Arbeitgeber erbracht werden. Vielleicht hilft Ihnen folgende - unvollständige - Aufzählung bei den Abfindungsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

Damit der Fiskus diese Leistungen als "soziale Fürsorgeleistungen" anerkennt, müssen Sie vor allem folgendes beachten:

Welchen steuerlichen Vorteil haben Sie bei "sozialen Fürsorgeleistungen"?

Ihr steuerlicher Vorteil besteht darin, dass diese Leistungen im Falle der "Zusammenballung von Einkünften" ebenfalls nach der 1/5-Regelung begünstigt besteuert werden.

Hierzu ein Beispiel:

Der Arbeitgeber zahlt nach der Kündigung zum 30.06. neben der Abfindung von 50.000 Euro noch 6 Monate lang einen Zuschuss von 2.500 Euro/Monat zum Arbeitslosengeld.

zu versteuerndes Einkommen bis zur Entlassung
80.000 Euro
Abfindung
50.000 Euro
"soziale Fürsorgeleistungen" 6 x 2.500 Euro
15.000 Euro
Gesamteinkommen
145.000 Euro
Steuern auf Gesamteinkommen* mit 1/5-Regelung
44.789 Euro

*Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2010 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer - Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)

Würden die 15.000 Euro nicht als "soziale Fürsorgeleistungen" und Entlassungsentschädigung anerkannt, so würde die Steuerlast für 95.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen + 50.000 Euro Abfindung bei Anwendung der 1/5-Regelung 46.450 Euro betragen - ein Verlust von 1.661 Euro. Wollten Sie sich soviel Geld entgehen lassen?

Was der Fiskus als "sozialen Fürsorge" versteht und steuerbegünstigend anerkennt, sind befristete Leistungen; befristet für ein paar Monate. Ist die Frist abgelaufen, ist der Vorteil "weg". Um für eine längere Zeit steuerliche Vorteile aus Ihrer Abfindung zu ziehen, sollten Sie weiter in die Zukunft schauen. Eine erste Chance, die sich Ihnen da bietet, ist z.B. noch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Umwandlung der Abfindung in eine Direktversicherung.

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http://www.abfindunginfo.de/abfind10.htm, aktualisiert: 11.01.2010