Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?
Jeder Arbeitsplatzverlust ist auch für den Staat mit einem Risiko verbunden. Vielleicht können Sie im Moment wegen einer solchen Aussage nur "finster lächeln", weil sich Ihrer Meinung nach der Staat so gut wie nicht um Ihren Arbeitsplatz gekümmert hat. Von "Arbeit für alle" und "Vollbeschäftigung" schon gar nicht zu reden. Doch im Zusammenhang mit großen Entlassungswellen (siehe Airbus, BenQ ...) ist zumindest etwas von der staatlichen "Fürsorge" zu spüren. Dabei geht es allerdings nicht zuerst um Sie - sondern um die "eigenen", die staatlichen Kassen: Wenn Sie nämlich kein Geld verdienen, zahlen Sie nicht in die Rentenkasse ein und beanspruchen früher oder später vom Staat Sozialleistungen. Darin sieht der Staat sein Risiko.
Deshalb hat er die Möglichkeit geschaffen, zumindest Teile der Abfindung in Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen umzuwandeln. Damit würden Sie etwas für Ihre Rente tun und weniger Hilfe vom Staat beanspruchen. Wieviel Sie auf diese Weise für Ihre Zukunftsvorsorge zurücklegen können, das hängt von einer "Vervielfältigungsregelung" ab.
"Vervielfältigungsregelung" heißt: Ein gesetzlich festgeschriebener Betrag wird vervielfältigt mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit. Dieser gesetzliche "Vervielfältigungsbetrag" wiederum hängt vom Versicherungsbeginn ab.
Wer noch von einem "Altvertrag" profitieren kann, d.h. vor dem 31.12.2004 z.B. in eine Direktversicherung einzahlte, der kann von seiner Abfindung für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit (bis auf das Entlassungsjahr und die 6 Jahre davor) 1.752 Euro auf einen Schlag einzahlen und muss dafür pauschal nur 20 % Steuern zahlen. 20 % Steuern klingt zwar viel, doch die "Vervielfältigung" durch die Jahre der Betriebszugehörigkeit macht schon ein schönes Sümmchen aus. Dazu folgendes Beispiel:
Betriebszugehörigkeit = 16 Jahre x 1.752 Euro = 28.032 Euro abzüglich der pauschalierten Beiträge, die Sie im Jahr des Ausscheidens und den sechs vorangegangenen Jahren gezahlt haben. Haben Sie in den Jahren 0 Euro gezahlt, dann wird eben nichts abgezogen. Mit der Vervielfältigungsregelung können also 28.032 Euro von der Abfindung sofort umgewandelt werden.
Betriebszugehörigkeit = 16 Jahre, doch kein "Altvertrag": dann können ab 2005 je Kalenderjahr 1.800 Euro steuerfrei zurückgelegt werden. Steuerfrei ist zwar besser als 20 % Steuern, dafür geht das aber z. B. erst 5 Jahre.
Zum Vergleich nochmals als Tabelle:
nur 1/5-Regelung |
1/5-Regelung mit "Altvertrag" |
1/5-Regelung ab 2005 |
|
| laufendes Einkommen | 80.000 Euro |
80.000 Euro |
80.000 Euro |
| Abfindung | 50.000 Euro |
21.968 Euro |
41.000 Euro |
| davon Umwandlung in Direktversicherung | 28.032 Euro |
9.000 Euro |
|
| Steuern* auf Abfindung nach 1/5-Regelung | 38.659 Euro |
27.487 Euro |
35.030 Euro |
| Steuern auf Direktversicherung | 5.606 Euro |
||
| Gesamtsteuerbelastung | 38.659 Euro |
33.093 Euro |
35.030 Euro |
* Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2010 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer - Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)
Ihr Gewinn durch die "Vervielfältigungsregelung" ist offensichtlich - nicht wahr? Er ist nicht sehr groß - doch immerhin: 3.629 Euro oder gar 5.566 Euro - wollten Sie darauf verzichten?
Bei allen verbliebenen kleinen Möglichkeiten, Teile einer Abfindung steuerbegünstigt zu erhalten, bleiben Ihnen doch zwei entscheidende Fragen:
Wenn Sie diese Fragen richtig beantworten, dann kommen Sie Ihrem Wunsch oder Ziel nach finanzieller Unabhängigkeit ein gewaltiges Stück näher. Wollen sie das? - Ja?
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http://www.abfindunginfo.de/abfind11.htm, aktualisiert:
04.03.2010