Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

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Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?

Exkurs: Berechnung der Abfindung

Eine absolut gesetzlich oder rechtlich verbindliche Berechnung der Abfindung, besser gesagt der Abfindungshöhe, gibt es nicht. Nur als Richtwert für die Berechnung der Entlassungsabfindung nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Es kann jedoch auch sein, dass das Arbeitsgericht im Ergebnis einer Kündigungsschutzklage des gekündigten Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflöst und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Entlassungsabfindung verurteilt. Dann wird sich das Gericht in seiner Berechnung der Abfindung bzw. ihrer Höhe ebenfalls am KSchG § 10 orientieren:

Abweichungen in der Berechnung der Abfindung

Da es keine einheitliche gesetzliche oder rechtlich verbindliche Berechnung der Abfindung bzw. ihrer Höhe gibt, kommt es zu mehr oder weniger großen Abweichungen vom Richtwert laut Kündigungsschutzgesetz. So haben Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und längerer Betriebszugehörigkeit als 15 Jahre in der Regel bessere Aussichten auf eine höhere Abfindung. Größere Unterschiede in der Berechnung der Abfindung gibt es auch zwischen den Branchen.

Die Unternehmensberatung "Karent" ermittelte in einer Studie, dass ca. 44 % der Gekündigten eine Abfindung von 0,5 Gehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit erhalten, 21 % zwischen 0,6 und 0,9 Gehältern sowie 21 % 1 Monatsgehalt je Jahr. Ca. 8 % der Entlassenen können sogar mit mehr als einem Monatsgehalt als Faktor rechnen. Eine andere Statistik finden Sie z. B. im SOEP.

Die Abfindung von Führungskräften wird auch in Deutschland eher höher berechnet und kann teilweise sogar mehr als 2,0 Gehälter je Beschäftigungsjahr betragen. Erst recht, wenn die zunehmend kürzere Betriebszugehörigkeit zugrunde gelegt wird:

"2006 war das Jahr der Kündigungen ...
Noch nie zuvor wurden so viele Konzernchefs innerhalb von zwölf Monaten gefeuert, hat eine Untersuchung der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton (BAH) ergeben. Und noch nie war die Verweildauer deutscher Konzernlenker so kurz. Seit 1998 hat sich die Amtszeit deutscher Konzernchefs von durchschnittlich 8,3 auf 4,7 Jahren verringert. Deutsche Manager, so das Fazit der Studie, werden sogar schneller gefeuert als ihre Kollegen in den USA. Und diese Entwicklung wird sich fortsetzen ... So musste etwa der Maschinenbauer IWKA innerhalb von 17 Monaten für drei Vorstände und zwei Konzernchefs Abfindungen zahlen. KarstadtQuelle leistete sich den Rauswurf von sieben Vorständen und Sparten-Chefs für knapp elf Millionen Euro. Beim Berliner Pharmakonzern Schering waren sogar 24 Millionen Euro fällig - für drei Vorstände und einen Vorstandsvorsitzenden, für die es nach der Übernahme durch Bayer keine Posten mehr gab." (WELT, 01.07.2007)

Doch zurück zu Ihren Problemen. So schön es klingt, wenn die Berechnung der Abfindung sehr hoch ausfällt - je höher die Abfindung, desto größer der nächste Schock.

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http://www.abfindunginfo.de/abfind2a.htm, aktualisiert: 04.03.2010