Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

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Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?

Exkurs: Abfindung nicht mehr steuerfrei

Abfindungen steuerfrei - geht nicht mehr!

Seit dem 01.01.2006 ist es nicht mehr möglich, Abfindungen steuerfrei zu erhalten. Abfindungen sind - voll und ganz - zu versteuern. An Steuern werden Ihnen abgezogen:

  1. Lohnsteuer/Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz bis zu 42 bzw. 45 % ("Reichensteuer"),
  2. zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag,
  3. zzgl. 8 bzw. 9 % Kirchensteuer (bei kirchensteuerpflichtigen Personen) je nach Bundesland

Abfindung steuerfrei durch "Steuersparmodelle"?

Die Senkung der Steuerlast auf Abfindungen mit "Steuersparmodellen" bis zum 11. November 2005 möglich.

Seit dem gilt die Regelung des EStG § 15b und betrifft Fonds wie z.B. für Medien, Neue Energien, Leasing, Aktienhandel, Videospiele sowie Schiffbeteiligungen.

Kirchensteuer-Teilerlass bei Abfindungen wegen Arbeitsplatzverlust?

Die Kirchen gewähren zwar keinen steuerlichen Freibetrag auf Abfindungen, erklären sich aber unter Umständen bereit zu einem Kirchensteuer-Teilerlass:

"In vielen Familien entstehen derzeit durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von den Steuerexperten des Evangelischen Oberkirchenrats über das Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137." (Quelle: Evangelische Landeskirche Württemberg)

Eine fast "exotische" Möglichkeiten, einen Teil der Abfindung steuerfrei zu behalten, bietet Schmerzensgeld ...

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http://www.abfindunginfo.de/abfind4a.htm, aktualisiert: 19.06.2011 15:00:00