Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?
So verließ Vorstandschef Léo Apotheker Anfang Februar dieses Jahres den Konzern ... Für Abfindungen wurden im ersten Vierteljahr 27 Mio. Euro fällig. Nach Apothekers Abgang hatten weitere Topmanager dem Unternehmen den Rücken gekehrt. (Die WELT, 28.04.2010)
Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking standen 50 Millionen Euro Abfindung zu. Wiedeking kündigte an, die Hälfte der Summe zu spenden.
Der ehemalige Bahn-Chef Hartmut Mehdorn sollte laut Medienberichten 4,9 Millionen Euro erhalten.
Der Chef des Autozulieferers Conti, Karl-Thomas Neumann, erhielt nach elfmonatiger Amtszeit eine Abfindung von 7,4 Millionen Euro.
"Der Vorstandsvorsitzende des krisengeschüttelten Handels- und Tourismuskonzerns Arcandor, Karl-Gerhard Eick, wehrt sich gegen Kritik an der 15 Mio. Euro hohen Abfindung, die er bei seinem voraussichtlichen Abgang nach der Insolvenz des Unternehmens erhalten soll." (Die WELT, 31.08.2009)
"Hertie-Insolvenz - Mitarbeiter gehen nach Kündigung wohl leer aus. Bitter: Wahrscheinlich reicht das Geld aus dem Sozialplan weder für Abfindungen noch für Gehaltsfortzahlungen der 2600 Mitarbeiter." (Die WELT, 21.07.2009)
"Der wegen seines autoritären Führungsstils und der Höhe seines Gehalts kritisierte Chef der US-Baumarktkette Home Depot, Robert Nardelli, ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ... Nardelli erhält vom weltgrößten Baumarktbetreiber noch Lohnzahlungen, Aktienoptionen und Abfindungen im Gesamtwert von 210 Mio. Dollar (158 Mio. Euro)." (Die WELT, 04.01.2007)
Der ehemalige Pfizer-Chef "Hank McKinnell bekommt seinen Abschied mit 200 Millionen Dollar versüßt. Doch das ist nicht angemessen. - 200 Mio. Dollar. Mit so viel Geld könnte ein Amerikaner sich 5000 Geländewagen der Marke Chevy Silverado kaufen, 260 000 Nächte in der Suite des New Yorker Waldorf-Astoria-Hotels verbringen oder seinen Nachwuchs für 5500 Jahre zum Studieren an die Universität Harvard schicken." (WELT, 23.12.06)
"Der frühere Chef der New Yorker Börse, Richard Grasso, darf seine gigantische Abfindung behalten. Dies hat ein Gericht in den USA entschieden. Insgesamt erhielt der Manager für seinen unrühmlichen Abgang 187 Millionen Dollar." (WELT, 02.07.08)
(siehe auch: Die WELT, 02.07.08)
Auch Sie hoffen wenigstens auf eine "Entlassungsabfindung"? Sie muss ja nicht gleich so hoch wie bei Nardelli oder McKinnell sein? - Das kann sich auch schnell als vergebliche Hoffnung entpuppen. Eine Befragung von Infratest/WSI über beendete Arbeitsverhältnisse im Frühjahr 2008 ergab:
"Arbeitgeberkündigungen nannten 2001 32 Prozent, in diesem Jahr 28 % (der Befragten - T.S.). Im Zeitvergleich gestiegen ist der Anteil einvernehmlicher Auflösungen und auslaufender Befristungen ... Kündigt der Arbeitgeber, kann der Betriebs- oder Personalrat dem widersprechen ... Im Vergleich zu 2001 ist der Anteil der Widersprüche gestiegen, von 10 auf 18 Prozent. Die Klagequote hat sich bei Arbeitgeberkündigungen kaum geändert: In der Untersuchung 2001 betrug sie 11 Prozent, 2008 ein Prozent mehr ... Nur konstant zehn Prozent bekamen bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung." (Böcklerimpuls 2008)
Wichtig für Sie ist ganz sicher auch: Die Chance eine Abfindung zu erhalten hatten im Rahmen eines Sozialplans 61 %, bei einer späteren Klage gegen die Kündigung 57 %, ohne Klage 10 %. Ein ähnliches Ergebnis liefert eine DIW/Infratest-Befragung 2009.
Aktuell soll nach Angaben des IW Köln die Tendenz zu Kündigungsschutzklagen und Abfindungszahlungen zugenommen haben:
"Derzeit landet fast jede dritte arbeitgeberseitige Kündigung vor Gericht ... Um eine Kündigung und potenzielle Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, schließen etwa 30 Prozent der Unternehmen mit jenen Mitarbeitern, von denen sie sich trennen möchten, Aufhebungsverträge ab. Diese sind in der Regel mit Abfindungszahlungen verbunden. (iwd Nr. 12 vom 12.Februar 2009)
Allerdings gibt es auch Konzerne, die schon gern kräftige Abfindungen zahlen, wenn sie trotz Betriebsvereinbarung Stellen abbauen möchten. Im FOCUS wurde diese Methode als Verführung mit bösem Erwachen bezeichnet.
Wieso sind Entlassungsabfindungen doch nicht so verbreitet? Ganz einfach: Sie haben zwar einen Anspruch auf Ihren restlichen Lohn bzw. Ihr restliches Gehalt. Einen Anspruch auf Entlassungsabfindung dagegen haben Sie auch mit dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der neuen Fassung ab 01.01.2004 nur selten. Dafür müsste der Arbeitgeber gemäß Kündigungsschutzgesetz in der Kündigung nämlich darauf hingewiesen haben, dass sie auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer die Entlassungsabfindung beanspruchen kann, wenn er die Klagefrist verstreichen lässt (KSchG § 1a). - Achtung: Falle!
Oft einigen sich jedoch beide Seiten über eine Entlassungsabfindung, um einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache - das Kündigungsschutzgesetz bietet hier nur eine Orientierung (siehe Anmerkungen). Eine Statistik über Abfindungshöhen finden Sie z. B. bei statistika.com oder bei Karent. Die Entlassungsabfindung ist sozusagen der Preis für das Einverständnis mit der Kündigung. Doch hier ist äußerste Vorsicht geboten, damit Sie keine Nachteile bei der Gewährung von Arbeitslosengeld bekommen!
Entlassungsabfindungen sind Entschädigungen, die Sie als Arbeitnehmer, als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft erhalten als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, besonders den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BFH-Urteil vom 11.01.1980 - BStBl 1980, Teil II, S. 205).
Steuerrechtlich stellen sie eine Entschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 24 Nr. 1a dar.

Wird also ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers gekündigt, so können Arbeitnehmer Leistungen vom Arbeitgeber erhalten, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ganz unterschiedlich steuerlich behandelt werden:
Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach nur auf Arbeitslohn bzw. Gehalt und Entlassungsabfindung verständigen, so ist es für beide Seiten gut zu wissen: wie erfolgt die Berechnung der Abfindung?
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http://www.abfindunginfo.de/abfindu2.htm, aktualisiert:
04.03.2010