Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?
Entlassungsabfindungen sind Entschädigungen, die Sie als Arbeitnehmer, als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft erhalten als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, besonders den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BFH-Urteil vom 11.01.1980 - BStBl 1980, Teil II, S. 205).
Steuerrechtlich stellen sie eine Entschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 24 Nr. 1a dar.
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache - das Kündigungsschutzgesetz bietet hier nur eine Orientierung (siehe Anmerkungen). Eine Statistik über Abfindungshöhen finden Sie z. B. bei statistika.com oder bei Karent. Die Entlassungsabfindung ist sozusagen der Preis für das Einverständnis mit der Kündigung. Doch hier ist äußerste Vorsicht geboten, damit Sie keine Nachteile bei der Gewährung von Arbeitslosengeld bekommen!
Einen Anspruch auf Entlassungsabfindung haben Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der neuen Fassung ab 01.01.2004 nur selten. Dafür müsste der Arbeitgeber gemäß Kündigungsschutzgesetz in der Kündigung nämlich darauf hingewiesen haben, dass sie auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer die Entlassungsabfindung beanspruchen kann, wenn er die Klagefrist vin 21 Tagen verstreichen lässt (KSchG § 1a). - Achtung: Falle!
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einem Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
Oft einigen sich jedoch beide Seiten über eine Entlassungsabfindung, um einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Die Kündigung könnte nach § 1 KSchG "sozial ungerechtfertigt" und damit rechtlich unwirksam sein. Deshalb könnte eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Der Anspruch auf Abfindung kann in einem Sozialplan oder Tarifvertrag für den Fall von Betriebsänderungen vorgesehen sein: Nach § 112 BetrVG kann ein Arbeitnehmer auch eine Abfindung erhalten, wenn ihm aufgrund einer Betriebsänderung betriebsbedingt gekündigt wird, er in einem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gearbeitet hat und der bestehende Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans vereinbart hat. Gegebenenfalls kann die Abfindung auch vom Arbeitsgericht im Rahmen eines Nachteilsausgleichs nach § 113 BetrVG angeordnet werden, wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Vereinbarungen hält. Enthält ein Tarifvertrag Regelungen zur Abfindungszahlung, dann steht den tarifgebundenen Arbeitnehmern die festgelegte Abfindung rechtlich zu. In beiden Fällen entsteht für Arbeitnehmer der Anspruch auf Abfindung unabhängig davon, ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht.
Abfindungszahlungen und deren Höhe können grundsätzlich mit dem Arbeitgeber frei verhandelt werden. Die Abfindung kann entweder in einem Arbeitsvertrag, einem Aufhebungsvertrag oder in einem Abwicklungsvertrag vereinbart werden.

Wird also ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers gekündigt, so können Arbeitnehmer Leistungen vom Arbeitgeber erhalten, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ganz unterschiedlich steuerlich behandelt werden:
Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach nur auf Arbeitslohn bzw. Gehalt und Entlassungsabfindung verständigen, so ist es für beide Seiten gut zu wissen: wie erfolgt die Berechnung der Abfindung?
Verantwortlich im Sinne des § 5 des Telemediengesetzes (TMG):
Dr. Thomas Schulze, Neustädter Straße 1, 06467 Hoym; Fon: 0171 7375058
Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität! Keine Steuer- und Rechtsberatung! Jegliche Haftung, insbesondere für eventuelle Schäden oder Folgen, die durch die Nutzung des angebotenen Wissensstoffes entstehen, sind ausgeschlossen.
Copyright © 1999 - 2011 Dr. Thomas Schulze. Alle Rechte vorbehalten/All rights reserved.
http://www.abfindunginfo.de/abfindu2.htm, aktualisiert:
19.06.2011 15:00:33