Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

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Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?

Abfindung ist zu versteuern!

Wie Sie Ihre Abfindung versteuern müssen
und wieviel Geld Ihnen von Ihrer Brutto-Abfindung nach Abzug der Steuern als Netto-Abfindung bleibt

Die Abfindung ist ohne Abzug zu versteuern?

Es kann sein, dass Ihre Abfindung ganz normal nach Einkommensteuergesetz (EStG § 19) zu versteuern ist, ganz so wie "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst".

Was dann von einer Brutto-Abfindung nach Steuerabzug als Netto-Abfindung für ein Rest bleibt, können Sie an einem Rechenbeispiel erkennen.

 

Zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung: Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird, laden Sie einfach gleich eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, den Abfindungsrechner will ich sofort haben! ;-)

Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von Steuerfreibeträgen auf Abfindungen gehört: Gibt es denn für mich keine Steuerfreibeträge auf Abfindungen?

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http://www.abfindunginfo.de/abfindu3.htm, aktualisiert: 19.06.2011 15:01:03