Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?
Ja! Es kann nämlich sein, dass Ihre Abfindung ganz normal nach Einkommensteuergesetz (EStG § 19) zu versteuern ist, ganz so wie "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst".
Dadurch, dass Sie Ihre Abfindung voll und ganz zu versteuern haben, verdient der Fiskus an Ihrer Abfindung kräftig mit. Wie macht er das? - Ganz brutal: Er lässt sich nach seiner Steuerformel vom Arbeitgeber berechnen, wie Ihre Abfindung zu versteuern ist, und dann muss der Arbeitgeber dafür auch gleich die Steuern überweisen - ehe Sie auch nur einen Cent von der Abfindung gesehen haben.
| zu versteuerndes laufendes Einkommen z. B.: | 80.000 Euro |
darauf Steuern:* | 19.005 Euro |
| zu versteuernde Abfindung z. B.: | 50.000 Euro |
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| Summe: | 130.000 Euro |
darauf Steuern:* | 40.360 Euro |
| Gesamteinkommen nach Steuern: | 130.000 Euro |
./. 40.360 Euro | 89.640 Euro |
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2010 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer.

Plötzlich zahlen Sie fast soviel Steuern, wie Sie an Abfindung erhalten! Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, müssen Sie 8 oder 9 % Kirchensteuer von der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zusätzlich einkalkulieren. Das wären in unserem Beispiel bei 9 % Kirchensteuer dann insgesamt 43.803 EUR Steuern! Schöne Bescherung!
Was fällt Ihnen dazu ein?
| Zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung: Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird, laden Sie einfach gleich eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, den Abfindungsrechner will ich sofort haben! ;-) |
Welch tolles Geschäft so eine Abfindung für den Fiskus ist, lässt sich an folgendem Beispiel noch deutlicher erkennen:
"Der Autohersteller DaimlerChrysler will einem Zeitungsbericht zufolge in seinem Komponentenwerk Stuttgart-Untertürkheim erneut Stellen abbauen. An dem zweitgrößten deutschen Standort sollen bis zu 750 Beschäftigte mit Abfindungen zum freiwilligen Ausscheiden bewegt werden, wie die 'Stuttgarter Nachrichten' unter Berufung auf den Betriebsrat berichten ... Die Regelungen sähen für jeden Beschäftigten Abfindungen von zu 250.000 Euro vor." (WELT, 28.05.2007)
Wollen Sie einmal anhand des Beispiels in der Tabelle kalkulieren? 750 Abfindungen x nehmen wir an 200.000 EUR x 50 % Steuern = 75.000.000 EUR! 75 Millionen EUR Steuereinnahmen für den Fiskus dafür, dass DaimlerChrysler Mitarbeiter entlässt - ist das ein tolles Geschäft? Und darauf sollte der Fiskus verzichten? Wollen Sie soviel Enthaltsamkeit erwarten?
Bevor Sie nun die 3 legalen Wege prüfen, mit denen Sie trotz Steuerlast mehr Geld aus Ihrer Abfindung herausholen können, hier für Sie noch 4 Fragen, die immer wieder auftauchen und die Sie unbedingt wissen sollten, um Zeit zu sparen und keine Fehler zu machen, die noch mehr Geld kosten.
Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von Steuerfreibeträgen auf Abfindungen gehört: Gibt es denn für mich keine Steuerfreibeträge auf Abfindungen?
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http://www.abfindunginfo.de/abfindu3.htm, aktualisiert:
06.06.2010