Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?
Einen steuerlichen Freibetrag auf Abfindungen gab es einmal - EStG § 3 Abs. 9 ist (auf amtsdeutsch) "weggefallen", richtiger müsste es heißen: der steuerliche Freibetrag auf Abfindungen wurde vom Gesetzgeber gestrichen! Denn von allein "fällt" nichts "weg" in einem Gesetz. (Nun fragen Sie einmal Ihren Bundestagsabgeordneten, wer der Gesetzgeber ist?)
Im Diagramm rechts sehen Sie, in welchem Maß der Gesetzgeber die steuerlichen Freibeträge für Abfindungen gesenkt und Ihnen damit zusätzliche steuerliche Belastungen aufgebürdet hat. Die steuerlichen Freibeträge für Abfindungen wurden in Etappen gekappt: bis 1998, bis 2003 und dann bis 2005.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage nannte die Bundesregierung folgende Steuermehreinnahmen aus den Ihnen gestrichenen Freibeträgen allein seit 1999:
Gibt es denn nicht die Möglichkeit, z. B. durch "Steuersparmodelle" die Abfindung steuerfrei zu erhalten?
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http://www.abfindunginfo.de/abfindu4.htm, aktualisiert:
04.03.2010