Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

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Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?

Exkurs: Abfindung vs. "Schmerzensgeld"

"Sorgenfrei benachteiligen"

Gleich wie hoch Ihre Abfindung ausfällt - entscheidend ist für Sie doch sicher, wieviel davon auf Ihrem Konto landet - richtig? Möglich, ja sogar wahrscheinlich, dass Sie gerade wegen Ihrer Entlassung auf Ihren Chef oder Ihre Chefin nicht gut zu sprechen sind. Die Entlassung schmerzt zu sehr!

Vielleicht wollen Sie sich aber doch noch einmal mit ihm oder mit ihr an einen Tisch setzen. Wozu? Um mit ihm zu klären, wie Sie im Unternehmen benachteiligt und gemobbt wurden. Ja - lesen Sie selbst, was der SPIEGEL unter dem Titel "Sorgenfrei benachteiligen" enthüllte:

"Auf das interessanteste neue Geschäftsfeld im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes sind indes die Steuerberater gestoßen. Man hätte es kaum zu hoffen gewagt: Ausgerechnet eine auch zugunsten von Senioren erdachte Regel eignet sich hervorragend, um bei der Trennung von älteren Mitarbeitern auch noch Geld zu sparen.

Es geht um eine Passage des neuen Gesetzes, in dem von Entschädigung die Rede ist. Demnach können etwa gemobbte Mitarbeiter Geld für erlittene Seelenpein verlangen; Fachleute sprechen von der Kompensation eines immateriellen Schadens. Um welche Summen es dabei geht, ist im Gesetz nicht geregelt.

Sicher ist, dass derlei Zahlungen steuerfrei sind. Das Bundesfinanzministerium bestätigt: "Es gilt dasselbe wie bei einem Lottogewinn." Die Steuerberater reagierten wie elektrisiert. Konkret schlagen sie Firmenkunden nun vor, älteren Mitarbeitern ein attraktives Angebot zu unterbreiten. Statt einer Abfindung, auf die der Geschasste ja leider Steuern zu zahlen hat, solle das Unternehmen eine - etwas geringere - Schmerzensgeldzahlung für angebliche Diskriminierung anbieten. Ein Anlass lasse sich leicht inszenieren, etwa durch fortgesetzte Frotzeleien über die Mühsal des Alters.

Schließlich hätten beide Seiten einen Vorteil. Das Unternehmen zahlt brutto weniger, beim Beschäftigten kommt aber netto mehr an." (Der Spiegel 46/2006, S. 40)

Ergänzend dazu ein Zitat aus dem Online-Newsletter des VNR-Verlages vom 05.12.07:

Wie Sie doch noch eine steuerfreie Abfindung zahlen können

Sie erinnern sich sicher noch daran, dass zum 31.12.2005 die Steuerfreibeträge für Abfindungen komplett gestrichen wurden. Seitdem müssen gezahlte Abfindungen grundsätzlich versteuert werden. So können Sie dennoch Ihrem Arbeitnehmer eine Abfindung steuerfrei zahlen.

Zahlen Sie die Abfindung nicht als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern als Schmerzensgeld für eine erlittene Diskriminierung nach dem AGG. Denn als Schmerzensgeld ist der komplette Betrag steuerfrei.

Aber Achtung! Die Diskriminierung muss auch belegbar sein. Denn nur wenn auch tatsächlich eine Benachteiligung stattgefunden hat - etwa wegen des Geschlechts oder des Alters oder aufgrund von Mobbing oder einer sexuellen Belästigung - ist die Ausgleichszahlung für den immateriellen Schaden nach § 15 Abs. 2 AGG steuerfrei.

Tipp
Warum trennen Sie sich? Das muss doch einen Grund haben - gefällt Ihnen die Nase Ihrer Mitarbeiterin nicht? Haben Sie nur noch gestritten? Ist Ihr Mitarbeiter Ausländer? Da lässt sich unter Umständen doch eine Diskriminierung finden, über die Sie sich dann mit Ihrem Mitarbeiter "verständigen".

Wenn Sie wissen wollen, wie sich eine solche Lösung für Sie rechnet und wie Sie diese Ihrem Unternehmen verkaufen können, rufen Sie mich am besten gleich an oder senden Sie mir eine E-Mail mit dem Betreff "Schmerzensgeld". Doch beachten Sie: Die Diskriminierung müssen Sie nachweisbar belegen können. (Vielleicht hilft Ihnen hierfür auch die Diskussion zu dem Thema Schmerzensgeld in der xing-Gruppe Abfindung und Steuern.) Ohne stichhaltigen Nachweis geraten Sie eventuell in den Verdacht der Steuerhinterziehung.

Wenn Sie nicht die Chance auf "Schmerzensgeld" haben, dann werden Sie noch vor der steuerlichen Betrachtung vielleicht wissen wollen: Und was passiert mit dem Arbeitslosengeld bei einer Abfindung? Das ist nicht gerade einfach zu überschauen ...

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http://www.abfindunginfo.de/abfindu5.htm, aktualisiert: 04.03.2010