Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?
Wenn Sie bei einer Entlassungsabfindung von der 1/5-Regelung profitieren wollen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein.
Woran wird dieses "mehr Geld" nun gemessen, werden Sie sich fragen? - Es wird gemessen an Ihrem Einkommen im Vorjahr. Ein kleines Beispiel:
| zu versteuerndes Einkommen 2009 | 100.000 Euro |
| zu versteuerndes Einkommen 2010 | 80.000 Euro |
| Entlassungsentschädigung (Abfindung) 2010 | 50.000 Euro |
| Gesamteinkommen 2010 | 130.000 Euro |
Das Gesamteinkommen 2010 wäre in diesem Fall durch die Entlassungsentschädigung (Abfindung) höher als im Vorjahr (dem letzten der vollen Beschäftigung). Damit liegt eine "Zusammenballung von Einkünften" vor und die 1/5-Regelung muss angewendet werden. Hätte das zu versteuernde Einkommen 2010 dagegen nur 40.000 Euro (statt 80.000 Euro) betragen, dann ergäbe sich ein Gesamteinkommen von nur 90.000 Euro, also weniger als 2009. Die 1/5-Regelung wäre nicht anzuwenden.
Bei der Berechnung des Steuerabzugs wird sich Ihr Arbeitgeber auf Ihr Lohn-/Gehaltskonto und auf Ihre Lohnsteuerkarte stützen - und da stehen IHRE offiziellen steuerlichen Daten drauf. Der Arbeitgeber kann zwar auch die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers mit einbeziehen, verpflichtet ist er hierzu allerdings nicht. Und nun kann folgendes passieren:
Beispiel 1: Der Arbeitgeber stellt keine "Zusammenballung von Einkünften" fest, weil er IHRE sonstigen Einkünfte (z.B. die des Ehepartners, mit dem Sie zusammenveranlagt sind) nicht kennt oder weil Sie nach Ihrer Entlassung bald wieder einen Arbeitsplatz finden und durch das neue Einkommen nun doch mehr Geld als im Vorjahr erhalten.
| zu versteuerndes Einkommen 2009 | 100.000 Euro |
| zu versteuerndes Einkommen 2010 | 5.000 Euro |
| Entlassungsentschädigung (Abfindung) 2010 | 90.000 Euro |
| Gesamteinkommen 2010 | 95.000 Euro |
| Steuern auf Gesamteinkommen* 2010 ohne 1/5-Regelung | 24.991 Euro |
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2010 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer - Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)
Wenn jetzt nur 10.000 Euro des Ehepartners hinzukommen, dann wären dennoch nach der 1/5-Regelung nur 18.832 Euro Steuern abzuführen. Die "Mehr"-Steuer von 6.159 Euro können Sie erst mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. So werden Sie erst im Folgejahr, wenn Ihnen das Finanzamt den Steuerbescheid erteilt, die zuviel gezahlte Steuer zurück bekommen. Solange geben Sie dem Fiskus ein "zinsloses Darlehen" von 6.159 Euro. Toll - nicht wahr?
Beispiel 2: Der Arbeitgeber stellt eine "Zusammenballung von Einkünften" fest und zieht Ihnen nur die Steuer gemäß IHRES Einkommens ab (z.B. ohne die des Ehepartners, mit dem Sie zusammenveranlagt sind, und ohne Ihr Arbeitslosengeld).
| zu versteuerndes Einkommen 2009 | 100.000 Euro |
| zu versteuerndes Einkommen 2010 | 15.000 Euro |
| Abfindung 2010 | 90.000 Euro |
| Gesamteinkommen 2010 | 105.000 Euro |
| Steuern auf Gesamteinkommen 2010 mit 1/5-Regelung | 18.832 Euro |
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2010 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer - Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)
Wenn jetzt nur 10.000 Euro des Ehepartners hinzukommen, dann wären nach der 1/5-Regelung 26.307 Euro Steuern abzuführen. Die "Minder"-Steuer von 7.475 Euro müssen Sie im Folgejahr, wenn Ihnen das Finanzamt den Steuerbescheid erteilt, nachzahlen! Hoffentlich haben Sie Ihr "zinsloses Darlehen" von 7.475 Euro dann gleich zur Verfügung!
Fazit:
Ob und wieviel Steuern Sie mit der 1/5-Regelung sparen, hängt wesentlich davon ab, ob sich für Sie eine "Zusammenballung von Einkünften" ergibt. Die 1/5-Regelung kann zu einer Steuerersparnis führen, muss aber nicht. Wenn Sie nichts tun, überlassen Sie die Steuerersparnis dem Finanzamt. Nur wenn Sie selbst etwas tun, können Sie beeinflussen, wieviel Steuern Sie auf Ihre Abfindung letztendlich abzuführen haben. Dafür sollten Sie wissen: Was wird steuerlich begünstigt?
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http://www.abfindunginfo.de/abfindu8.htm, aktualisiert:
04.03.2010