Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?
Der 2. Weg, auf dem Sie eine steuerliche Begünstigung erreichen, ist die Umwandlung von Teilen der Abfindung in Vorsorgeleistungen. Mitunter schon in einem Arbeitsvertrag, aber auch im Falle der Entlassung vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft Zahlungen oder Leistungen neben der "eigentlichen" Entlassungsabfindung. Das können z.B. folgende Zahlungen oder Leistungen sein. Der Arbeitgeber
Haben Sie auch solche Vereinbarungen? Oder können Sie solche Vereinbarungen jetzt noch erzielen? - Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellt sich dann die Frage: Werden diese Zahlungen und Leistungen auch nach der 1/5-Regelung steuerlich begünstigt, sind sie gar steuerfrei? Hier 2 Beispiele, inwieweit diese Zahlungen oder Leistungen "steuerfrei" werden:
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04.03.2010