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Steuern auf Abfindung – Abfindung versteuern? (Kurzfassung)

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Muss man eine Abfindung versteuern? – Ja, Abfindungen sind seit 2006 voll zu versteuern. Steuerfreibeträge auf Abfindungen wurden abgeschafft. Abfindungen sind damit nicht mehr steuerfrei.

Abfindung versteuern? – Ja, ohne Abzug von Freibeträgen!

Es kann sein, dass Ihre Abfindung ganz normal nach Einkommensteuergesetz (EStG § 19) zu versteuern ist … ganz so wie „Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst“.

Abfindung versteuern

Abfindung versteuern – was bleibt übrig?

Das ist dann der ungünstigste Fall:

Abfindung versteuern ohne Freibetrag! – Ja nicht einmal mit der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt die Abfindung versteuern! – Oh je!

Was dann von einer Brutto-Abfindung nach Steuerabzug als Netto-Abfindung für ein Rest bleibt, können Sie an dem Rechenbeispiel „Abfindung versteuern“ erkennen.

Zur Kalkulation Ihrer Steuerbelastung: Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird, laden Sie einfach gleich eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. – Ja, den Abfindungsrechner will ich sofort haben! 😉

Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von Steuerfreibeträgen auf Abfindungen gehört: Gibt es denn für mich keine Steuerfreibeträge auf Abfindungen? – könnten Sie sich fragen.

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