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Exkurs: Abfindung und „Zusammenballung von Einkünften“

Was ist eine Zusammenballung von Einkünften und wann profitieren Sie davon? Wann kann die 1/5-Regelung zur günstigeren Besteuerung Ihrer Abfindung angewendet werden? Welche Kriterien gibt es für eine steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

„Zusammenballung von Einkünften“

Kriterien für die „Zusammenballung von Einkünften“

Zusammenballung von EinkünftenMit „Zusammenballung von Einkünften“ ist nicht gemeint, dass Sie einfach mehr Geld bekommen, weil Sie vielleicht Ihr wertvollstes Gemälde verkauft oder im Lotto gewonnen haben. 😉 Vielmehr muss es infolge des Zuflusses der Abfindung zu einer außerordentlichen „Zusammenballung von Einkünften“ durch eine Entschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG § 24 Nr. 1) kommen.

  • Das heißt, Sie erhalten eine „Entlassungsentschädigung“ (Abfindung), weil Sie durch die Entlassung Einnahmen verlieren, mit denen Sie rechnen konnten. Es geht also nicht um Leistungen für bereits erdiente Ansprüche, wie z. B. rückständigen Arbeitslohn, rückständiges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder Ihnen noch zustehende Gehaltsansprüche.
  • Zur „Zusammenballung von Einkünften“ muss es im Verlauf eines „Veranlagungszeitraums„, in der Regel des Kalenderjahres kommen. Wird die Entlassungsentschädigung (Abfindung) auf mehrere Jahre verteilt, dann kommt es wahrscheinlich zu keiner „Zusammenballung von Einkünften“. Damit entfiele dann auch die Voraussetzung für die Anwendung der 1/5-Regelung und Ihre Einkünfte einschließlich Ihrer Entlassungsentschädigung (Abfindung) würden insgesamt „normal“ (voll) versteuert.
  • „Zusammenballung von Einkünften“ heißt, Sie bekommen durch die Entlassungsentschädigung mehr Geld, als Sie bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses erhalten hätten (BFH vom 04.03.1998 – BStBl II S. 787).

Woran wird dieses „mehr Geld“ nun gemessen, werden Sie sich fragen? – Es wird gemessen an Ihrem Einkommen im Vorjahr. Ein kleines Beispiel:

zu versteuerndes Einkommen 2020
100.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen 2021
80.000 Euro
Entlassungsentschädigung (Abfindung) 2021
50.000 Euro
Gesamteinkommen 2021
130.000 Euro

Das Gesamteinkommen 2021 wäre in diesem Fall durch die Entlassungsentschädigung (Abfindung) höher als im Vorjahr (dem letzten der vollen Beschäftigung). Damit liegt eine „Zusammenballung von Einkünften“ vor und die 1/5-Regelung muss angewendet werden.

Hätte das zu versteuernde Einkommen 2021 dagegen nur 40.000 Euro (statt 80.000 Euro) betragen, dann ergäbe sich ein Gesamteinkommen von nur 90.000 Euro, also weniger als 2020. Die 1/5-Regelung wäre nicht anzuwenden.

Achtung: So geben Sie dem Fiskus ein zinsloses Darlehen!

Bei der Berechnung des Steuerabzugs wird sich Ihr Arbeitgeber auf Ihr Lohn-/Gehaltskonto und auf Ihre „Lohnsteuerkarte“ stützen – und da stehen IHRE offiziellen steuerlichen Daten drauf. Der Arbeitgeber kann zwar auch die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers mit einbeziehen, verpflichtet ist er hierzu allerdings nicht. Und nun kann folgendes passieren:

Beispiel 1: Der Arbeitgeber stellt keine „Zusammenballung von Einkünften“ fest, weil er nicht alle IHRE Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit kennt. Beispielsweise weiß er nicht, wieviel Sie nach Ihrer Entlassung auf einem neuen Arbeitsplatz verdienen und dass Sie zusammen mit dem neuen Einkommen nun doch mehr Geld als im Vorjahr erhalten.

zu versteuerndes Einkommen 2020
100.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen 2021
5.000 Euro
Entlassungsentschädigung (Abfindung) 2021
90.000 Euro
Gesamteinkommen 2021
95.000 Euro
Steuern auf Gesamteinkommen* 2021 ohne 1/5-Regelung
22.078 Euro

*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2021 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer – Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. – Ja, die will ich sofort haben! 😉

Wenn jetzt nur 10.000 Euro durch das neue Arbeitsverhältnis hinzukommen, dann wären dennoch nach der 1/5-Regelung nur 13.760 Euro Steuern abzuführen. Die „Mehr“-Steuer von 8.318 Euro können Sie erst mit der Einkommensteuererklärung geltend machen. So werden Sie erst im Folgejahr, wenn Ihnen das Finanzamt den Steuerbescheid erteilt, die zuviel gezahlte Steuer zurück bekommen. Solange geben Sie dem Fiskus ein „zinsloses Darlehen“ von 8.318 Euro. Toll – nicht wahr?

Vorsicht: Ihr Vorteil mit Falle!

Beispiel 2: Der Arbeitgeber stellt eine „Zusammenballung von Einkünften“ fest und zieht Ihnen nur die Steuer gemäß IHRES Einkommens ab (ohne Ihr Arbeitslosengeld).

zu versteuerndes Einkommen 2020
100.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen 2021
15.000 Euro
Abfindung 2021
90.000 Euro
Gesamteinkommen 2021
105.000 Euro
Steuern auf Gesamteinkommen 2021 mit 1/5-Regelung
13.760 Euro

*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2021 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer – Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. – Ja, die will ich sofort haben! 😉

Wenn jetzt nur 10.000 Euro durch ein weiteres steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis hinzukommen, dann wären nach der 1/5-Regelung 22.942 Euro Steuern abzuführen. Die „Minder“-Steuer von 9.182 Euro müssen Sie im Folgejahr, wenn Ihnen das Finanzamt den Steuerbescheid erteilt, nachzahlen! Hoffentlich haben Sie Ihr „zinsloses Darlehen“ von 9.182 Euro dann gleich zur Verfügung!

Um das zu vermeiden, dürfen Sie sich nicht allein mit der Fünftelregelung zufrieden geben, sondern müssen aktiv ihre Steuern gestalten.

„Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.“
(Baron Rothschild)

Fazit:
Ob und wieviel Steuern Sie mit der 1/5-Regelung sparen, hängt wesentlich davon ab, ob sich für Sie eine „Zusammenballung von Einkünften“ ergibt. Die 1/5-Regelung kann zu einer Steuerersparnis führen, muss aber nicht. Wenn Sie nichts tun, überlassen Sie die Steuerersparnis dem Finanzamt. Nur wenn Sie selbst etwas tun, können Sie beeinflussen, wieviel Steuern Sie auf Ihre Abfindung letztendlich abzuführen haben. Dafür sollten Sie wissen: Was wird steuerlich begünstigt?

Anmerkung:

Die „Zusammenballung von Einkünften“ als Bedingung für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen beruht auf der ständigen Rechtsprechung – siehe beispielsweise auch meinen Kommentar auf steuerberaten.de


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