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Exkurs: Abfindung – „Zusammenballung von Einkünften“ (Kurzfassung)

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Wann kann die 1/5-Regelung zur günstigeren Besteuerung Ihrer Abfindung angewendet werden? Welche Kriterien gibt es für eine steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung? Was ist eine Zusammenballung von Einkünften und wann profitieren Sie davon?

Wenn Sie bei einer Entlassungsabfindung von der Fünftelregelung profitieren wollen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein.

Kriterien für die „Zusammenballung von Einkünften“

  • Mit der Abfindung erhalten Sie eine Entschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG § 24 Nr. 1). Das heißt, Sie erhalten eine „Entlassungsentschädigung“ (Abfindung), weil Sie durch die Entlassung Einnahmen verlieren, mit denen Sie rechnen konnten. Es geht also nicht um Leistungen für bereits erdiente Ansprüche, wie z.B. rückständigen Arbeitslohn, rückständiges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder Ihnen noch zustehende Gehaltsansprüche.
  • Zur „Zusammenballung von Einkünften“ muss es im Verlauf eines „Veranlagungszeitraums„, in der Regel des Kalenderjahres kommen. Wird die Entlassungsentschädigung (Abfindung) auf mehrere Jahre verteilt, dann kommt es wahrscheinlich zu keiner „Zusammenballung von Einkünften“. Damit entfiele dann auch die Voraussetzung für die Anwendung der 1/5-Regelung und Ihre Einkünfte einschließlich Ihrer Entlassungsentschädigung (Abfindung) würden insgesamt „normal“ (voll) versteuert.
  • „Zusammenballung von Einkünften“ heißt, Sie bekommen durch die Entlassungsentschädigung mehr Geld, als Sie bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses erhalten hätten (BFH vom 04.03.1998 – BStBl II S. 787).

Woran wird diese Zusammenballung gemessen? – Dafür gibt es zwei Kriterien.

  1. ist die Entschädigung im Entlassungsjahr größer als der Einkommensverlust durch die Abfindung?
  2. ist die Summe aus Entschädigung (Abfindung) und „normalem“ Einkommen größer als das Einkommen im Vorjahr?

Ein Beispiel dazu.

Die Fünftelregelung kann zu einer Steuerersparnis führen, muss aber nicht. Neben der Fünftelregelung gibt es noch weitere Möglichkeiten der Steuerersparnis.

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