Abfindung nach Entlassung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

Sie sind hier: Anmerkungen von A bis Z

 

Anmerkungen von A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y bis Z

Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG auch bei Änderungskündigung

Wie Sie sich auch bei einer Änderungskündigung einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG sichern

Der § 1a Kündigungsschutzgesetz ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Quelle: BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 663/06

 

Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung klagen, haben allerdings grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das gilt auch dann, wenn sie die Klage erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht haben oder die Klage wieder zurückgenommen wurde.

Quelle: BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 971/06

Anmerkungen von A - Z

 

Inhaltsverzeichnis  E-Mail  Gratis-Newsletter  Sitemap

Verantwortlich im Sinne des Presserechts und des § 6 des Mediendienste-Staatsvertrages:
Dr. Thomas Schulze, Neustädter Straße 1, 06467 Hoym; Fon: 0171 7375058
Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität! Keine Steuer- und Rechtsberatung! Jegliche Haftung, insbesondere für eventuelle Schäden oder Folgen, die durch die Nutzung des angebotenen Wissensstoffes entstehen, sind ausgeschlossen.
Copyright © 1999 - 2009 Dr. Thomas Schulze. Alle Rechte vorbehalten/All rights reserved.
http://www.abfindunginfo.de/anmerk.htm, aktualisiert: 19.06.2011 15:05:12