Abfindung nach Entlassung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

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Kündigung per Fax oder per SMS

Wie Sie Ihre Chancen auf eine Abfindung wahren, weil die Kündigung per Fax oder SMS unwirksam ist

Eine Kündigung per Fax oder SMS ist formunwirksam. Das gilt für Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern und auch umgekehrt: Kündigungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich erklärt werden. Eine Kündigung per Fax, gleich von welcher Seite, verstößt gegen das Schriftformerfordernis (BGB § 623) - selbst wenn der Empfänger (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) die Kündigung akzeptiert.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, 31.1.2008, Az 9 Sa 416/07

 

Unwirksam ist eine Kündigung per SMS.

Quelle: LAG Hamm, 17.08.2007, Az 10 Sa 512/07

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http://www.abfindunginfo.de/anmerk.htm, aktualisiert: 11.09.2010