Abfindung nach Entlassung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

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Kündigung "i. A."

Wie Sie Ihre Chancen auf eine Abfindung wahren, weil die Kündigung formunwirksam ist

Eine Kündigung wird formunwirksam, wenn sie mit dem Zusatz "i.A." von einem Mitarbeiter unterschrieben wird. Gemäß BGB § 623 muss der Arbeitgeber

Unterzeichnet ein Vertreter, muss das Vertretungsverhältnis auch im Kündigungsschreiben offengelegt werden.

Quelle: LAG Mainz vom 19.12.2007, Az. 7 Sa 530/07

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http://www.abfindunginfo.de/anmerk.htm, aktualisiert: 11.09.2010