Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? ...

Sie sind hier: 3. Abfindung ist zu versteuern! - Exkurs: Abfindung und "Freibetrag"

Was Sie hier zum Thema Abfindung lesen?

Exkurs: Abfindung und "Freibetrag"

Gibt es keinen Steuerfreibetrag für Abfindungen?

Steuerfreibeträge

Einen steuerlichen Freibetrag auf Abfindungen gab es einmal - EStG § 3 Abs. 9 ist (auf amtsdeutsch) "weggefallen", richtiger müsste es heißen: der steuerliche Freibetrag auf Abfindungen wurde vom Gesetzgeber gestrichen! Denn von allein "fällt" nichts "weg" in einem Gesetz. (Nun fragen Sie einmal Ihren Bundestagsabgeordneten, wer der Gesetzgeber ist?)

Im Diagramm rechts sehen Sie, in welchem Maß der Gesetzgeber die steuerlichen Freibeträge für Abfindungen gesenkt und Ihnen damit zusätzliche steuerliche Belastungen aufgebürdet hat. Die steuerlichen Freibeträge für Abfindungen wurden in Etappen gekappt: bis 1998, bis 2003 und dann bis 2005.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage nannte die Bundesregierung folgende Steuermehreinnahmen aus den Ihnen gestrichenen Freibeträgen allein seit 1999:

  • aufgrund des "Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002" 38 Mio. EUR;
  • aufgrund des "Haushaltbegleitgesetzes 2004" 70 Mio EUR;
  • aufgrund des "Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" 2005 400 Mio EUR.
(Siehe: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/5563)

Seit dem 01.01.2006 gibt es keinen steuerlichen Freibetrag für Abfindungen mehr. Bis dahin gab es einen gestaffelten Steuerfreibetrag: Auch die sogenannte Übergangsregelung für "Altfälle", nach der unter bestimmten Bedingungen noch Freibeträge steuerlich anerkannt wurden, ist zum 01.01.2008 ausgelaufen.

Gibt es denn nicht die Möglichkeit, z. B. durch "Steuersparmodelle" die Abfindung steuerfrei zu erhalten?

nach oben
Häufig gesuchte Begriffe im Zusammenhang mit Abfindung:

Abfindungsrechner Abfindungsvertrag Anspruch auf Abfindung Arbeitslosengeld Aufteilung einer Abfindung Auszahlung Berechnung der Abfindung Brutto-Abfindung betriebsbedingt Direktversicherung Einkommensteuer Entlassung Fünftelregelung Fürsorgeleistung Höhe der Abfindung Kündigung Kündigungsfrist KSchG § 10 Lohnsteuer Netto-Abfindung Schmerzensgeld Sozialabgaben Steuerberater Steuern sparen Zusammenballung
* * *
Benutzerdefinierte Suche
Inhaltsverzeichnis  E-Mail  Gratis-Newsletter  Sitemap  Disclaimer

Verantwortlich im Sinne des § 5 des Telemediengesetzes (TMG):
Dr. Thomas Schulze, Neustädter Straße 1, 06467 Hoym; Fon: 0171 7375058
Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität! Keine Steuer- und Rechtsberatung! Jegliche Haftung, insbesondere für eventuelle Schäden oder Folgen, die durch die Nutzung des angebotenen Wissensstoffes entstehen, sind ausgeschlossen.
Copyright © 1999 - 2010 Dr. Thomas Schulze. Alle Rechte vorbehalten/All rights reserved.
http://www.abfindunginfo.de/steuerfreibetrag.htm, aktualisiert: 19.06.2011 15:18:40