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Wer ausrastet, verspielt Abfindung

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Ein Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann sehr schnell emotional eskalieren. Leicht werden dann Übertreibungen oder haltlose Vorwürfe geäußert, bis irgendwann zumindest einer der Streitenden  „ausrastet“ und in seiner Wut oder Enttäuschung vor Zeugen Dinge sagt, die er später (bitter) bereut.

Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall einen Antrag zur Auflösung des Arbeitsvertrages stellen. In der Regel sind beleidigende oder unnötig scharfe Aussagen hinreichend, um ein Arbeitsverhältnis vor dem Arbeitsgericht aufzulösen.

„Selbst wenn die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht dann die Trennung absegnen. Grund: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei für den Vorgesetzten unzumutbar. In diesem Falle besteht ein Anspruch auf Abfindung, die in der Regel aber deutlich niedriger ausfällt.“

Quelle: LAG Düsseldorf 12 Sa 1190/08 – zitiert in: Handelsblatt, 18.04.2009

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Thomas Schulze
 

Ich helfe allen, denen eine Kündigung droht, ihre Möglichkeiten für eine (höhere) Abfindung nach Steuern besser und leichter zu nutzen, auch wenn solche Gestaltungsmöglichkeiten seit Jahren immer mehr eingeschränkt wurden.

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