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Abfindung im Sozialplan – was Arbeitnehmer wissen sollten

Wie eine Sozialplanabfindung verhandelt wird, das kann für Arbeitnehmer auch ein Leitfaden für ihre individuelle Abfindungsverhandlung sein. Wie ist zu kalkulieren, um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die den Betroffenen durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehen können.

Sozialplanabfindung zum Nachteilsausgleich

Als Faktoren für die Prognose, welche wirtschaftlichen Nachteile Beschäftigte infolge einer Kündigung erleiden können, sind

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  • Einkommenseinbußen während der Dauer der drohenden Arbeitslosigkeit,
  • Einkommenseinbußen im Anschlussarbeitsverhältnis,
  • die Minderung der gesetzlichen Altersrente (durch Arbeitslosigkeit; geringeres Einkommen im Anschlussarbeitsverhältnis, vorzeitige Verrentung) sowie
  • Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung (sofern eine solche besteht) und
  • der Verlust sonstiger materieller Leistungen, die an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder die Betriebszugehörigkeit geknüpft sind (beispielsweise Jubiläen, Jahressonderzahlungen, Deputate, Werkswohnung, Dienstwagen)

zu erwarten und im Sozialplan berücksichtigungsfähig. („Trendbericht: Höhe einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes“, Hans-Böckler-Stiftung 2014, S. 7. Umfangreich werden in diesem Trendbericht Gesetzesgrundlagen und Urteile zu zulässigen und nicht zulässigen Abfindungsregelungen im Sozialplan sowie zu Sprüchen der Einigungsstelle angeführt.)

Höhe einer Sozialplanabfindung

Für die Höhe der Sozialplanabfindung orientieren sich die Verhandlungspartner vor allem an den Kriterien, die weitgehend auch für die Sozialauswahl laut Kündigungsschutzgesetz gelten:
  • Lebensalter,
  • Einkommen,
  • Schwerbehinderung,
  • Betriebszugehörigkeit,
  • Unterhaltsverpflichtungen.

Außerdem versuchen sie zumindest in vereinfachter Form bei der Ermittlung des prognostizierten wirtschaftlichen Nachteils im Sozialplan steuerlich die Fünftelregelung zu berücksichtigen.

Daraus abgeleitet erfolgt die Berechnung vereinbarungsgemäß dann nach

  • einer Formel,
  • einem Punkteverfahren oder
  • einer Tabelle.

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Die konkreten Nachteile und steuerlichen Wirkungen für die einzelnen Betroffenen können somit bei einer Abfindung gemäß Sozialplan nur typisiert berücksichtigt werden.

Im genannten „Trendbericht“ sind auch verschiedene Beispiele für die Berechnung der wirtschaftlichen Nachteile enthalten, wie sie für Verhandlungen zur Abfindung im Sozialplan zugrunde gelegt werden. Diese Beispiele können auch für jeden Einzelfall eine gute Hilfestellung für Verhandlungen über die Abfindungshöhe sein.

Gerade für die individuelle Berechnung der vermuteten wirtschaftlichen Nachteile bei Verlust des Arbeitsplatzes lohnt es sich, bei der Hans-Böckler-Stiftung ein Excel-Sheet herunterzuladen. Damit ist es möglich, auch individuell die wirtschaftlichen Nachteile bei Verlust des Arbeitsplatzes zu kalkulieren.

Eine schnelle Übersicht zu differenzierten Regelungen für eine Abfindung im Sozialplan enthalten die Blogbeiträge von Hanse Betriebsratsseminare zu Sozialplänen.

Eine Empfehlung: „ZEN Sozialplan“

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Buchempfehlung: „Beschäftigungssicherung, Interessenausgleich und Sozialplan: Handlungshilfe für Betriebsräte“ von Ingo Hamm und Rudi Rupp:

„Der Autor Ingo Hamm schreibt hier keine Abhandlung für ein Rechts-Seminar, sondern aus seinen Erfahrungen aus der Praxis. Dementsprechend können Praktiker (z.B. Betriebsräte) mit diesem Buch arbeiten, bzw. sich einen Überblick über das Thema verschaffen.“

Hier noch ein weiteres Beispiel für einen Sozialplan in einem mittelständischen Unternehmen (ca. 200 Beschäftigte): Der  Abschluss  ist  geschafft

Weiterführende Empfehlungen:

DGB Rechtsschutz GmbH
BAG Urteil vom 16.7.2019, 1 AZR 842/16

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Thomas Schulze
 

Ich helfe allen, denen eine Kündigung droht, ihre Möglichkeiten für eine (höhere) Abfindung nach Steuern besser und leichter zu nutzen, auch wenn solche Gestaltungsmöglichkeiten seit Jahren immer mehr eingeschränkt wurden.

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