Steuern auf Abfindung – Abfindung versteuern? (Kurzfassung)
[wp_ad_camp_1]Muss man eine Abfindung versteuern? – Ja, Abfindungen sind seit 2006 voll zu versteuern. Steuerfreibeträge auf Abfindungen wurden abgeschafft. Abfindungen sind damit nicht mehr steuerfrei.
Abfindung versteuern? – Ja, ohne Abzug von Freibeträgen!
Es kann sein, dass Ihre Abfindung ganz normal nach Einkommensteuergesetz (EStG § 19) zu versteuern ist … ganz so wie „Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst“.
Abfindung versteuern – was bleibt übrig?
Das ist dann der ungünstigste Fall:
Abfindung versteuern ohne Freibetrag! – Ja nicht einmal mit der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt die Abfindung versteuern! – Oh je!
Was dann von einer Brutto-Abfindung nach Steuerabzug als Netto-Abfindung für ein Rest bleibt, können Sie an dem Rechenbeispiel „Abfindung versteuern“ erkennen.
Zur Kalkulation Ihrer Steuerbelastung: Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird, laden Sie einfach gleich eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. – Ja, den Abfindungsrechner will ich sofort haben! 😉 |
Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von Steuerfreibeträgen auf Abfindungen gehört: Gibt es denn für mich keine Steuerfreibeträge auf Abfindungen? – könnten Sie sich fragen.