Fünftelregelung bei Abfindungen (Kurzfassung)
[wp_ad_camp_1]Abfindung und Steuern, Steuerermäßigung durch Ein-Fünftelregelung bei Abfindungen. Weniger Steuern auf Abfindungen aufgrund der Fünftelregelung.
Ihre 3 Wege für mehr Geld nach Steuern
Im Zusammenhang mit der Entlassungsabfindung gibt es ganz legal 3 Wege, um möglichst mehr Geld nach Steuern zu be- oder erhalten:
- die Fünftelregelung bei Abfindungen;
- die Umwandlung der Abfindung vor der Auszahlung;
- die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung.
Oft können Sie alle 3 Vorteile gleichermaßen nutzen. Die größte Steuerersparnis und mit etwas Cleverness zugleich den höchsten Gewinn bringt in der Regel der 3. Weg, die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung.
Fünftelregelung
Nach der Fünftelregelung bei Abfindungen gewährt der Fiskus eine Steuerermäßigung, wenn die Abfindung zu den „außerordentlichen Einkünften“ gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34) gehört. Als solche außerordentlichen Einkünfte gelten Entlassungsentschädigungen, also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1); ebenso z.B. auch Gewinne aus dem Verkauf eines landwirtschaftlichen oder Gewerbebetriebs, einer Kanzlei oder Praxis.
Der Arbeitgeber ist laut Einkommensteuergesetz (EStG § 39b Abs. 3) verpflichtet, die Lohnsteuer und die Steuern auf die Abfindung einzubehalten. Die Abfindung gilt als „sonstiger Bezug“ und wird nach der Fünftelregelung besteuert.
Bei der Fünftelregelung bei Abfindungen wird so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Ein Beispiel dazu.
Wem bietet die Fünftelregelung steuerliche Vorteile?
Durch die Fünftelregelung bei Abfindungen erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die durch die Entlassungsabfindung in eine hohe „Steuerprogression“ geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein.
Je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die Fünftelregelung bei Abfindungen. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen bisher größer als 52.882 EUR (Ledige) oder 105.764 EUR (Verheiratete) war, unterlagen Sie bereits dem „Spitzensteuersatz“ und können keinen Vorteil aus der Fünftelregelung erwarten.
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Wer entscheidet, ob Sie die Fünftelregelung nutzen können?
Ihre Steuern vom Einkommen behält der Arbeitgeber ein – also ist er zunächst verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen eine „Zusammenballung von Einkünften“ vorliegt, die zu einer Steuerbegünstigung führt.
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