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Abfindung nach Scheidung – mehr Unterhalt?

Für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs bleibt eine Abfindung nach Ehescheidung unberücksichtigt.

Abfindung – Scheidung – Unterhalt

Mehr Unterhalt bei Abfindung nach Scheidung?Gemäß § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich der Unterhaltsbedarf der Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dieser Maßstab ist nach der neueren Rechtsprechung nicht mehr starr an die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung zu binden. Vielmehr sind auch spätere Einkommensveränderungen bei der Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen. Die gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessern.

Also: Mehr Einkommen – mehr Unterhalt.

Für den unterhaltsberechtigten früheren Ehepartner kann das durchaus vorteilhaft sein und wird meist auch als gerecht empfunden. Der Unterhaltsverpflichtete kann das natürlich ganz anders sehen.

Deshalb ist sicher für beide Seiten die neuere Rechtsprechung zur Anrechnung einer Abfindung auf den Unterhalt nach der Scheidung hoch interessant.

Ist eine nacheheliche Einkommensverbesserungen beim Unterhaltsverpflichteten unerwartet und abweichend vom Normalverlauf – wie beispielsweise aufgrund eines „Karrieresprungs“ – so führt dies nicht zu einer höheren Unterhaltspflicht.

Gleiches gilt auch bei einer Abfindung. Würden einem unterhaltsverpflichteten früheren Ehepartner aus dieser Abfindung Erträge zufließen, so dürften diese folglich nicht zugunsten des unterhaltsberechtigten Ehepartners bedarfssteigernd berücksichtigt werden.

„An der vom Ehemann erhaltenen Abfindung könne die Ehefrau nicht teilhaben, da die Abfindung erst nach der Scheidung gewährt worden und weder in der Ehe angelegt noch damals vorhersehbar gewesen sei. Die Abfindung habe deshalb unterhaltsrechtlich außer Betracht zu bleiben.“ (Tz 16)

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 2. Juni 2010 – XII ZR 138/08

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Thomas Schulze
 

Ich helfe allen, denen eine Kündigung droht, ihre Möglichkeiten für eine (höhere) Abfindung nach Steuern besser und leichter zu nutzen, auch wenn solche Gestaltungsmöglichkeiten seit Jahren immer mehr eingeschränkt wurden.

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