2
Abfindung – „Freibetrag“ (Kurzfassung)
[wp_ad_camp_1]Kündigung – Freibetrag auf Abfindungen? Kein Steuerfreibetrag auf Abfindungen mehr. Steuerliche Freibeträge sind gestrichen worden. Abfindungen werden in der Regel besteuert nach EStG § 19.
Es gibt keinen Steuerfreibetrag für Abfindungen
Seit dem 01.01.2006 gibt es keinen steuerlichen Freibetrag für Abfindungen mehr. Bis zu diesem Zeitpunkt geltende Steuer-Freibeträge wurden schrittweise vom Gesetzgeber gestrichen.
Gibt es denn nicht die Möglichkeit, z. B. durch „Steuersparmodelle“ die Abfindung steuerfrei zu erhalten?
[wp_ad_camp_1]