Auch Professoren – Entlassung von „Störenfrieden“
Auch Professoren droht eine Entlassung als „Störenfried“ aus dem Arbeits- oder Beamtenverhältnis – nicht erst seit der „Corona-Pandemie“.
Entlassung wegen Störung des „Betriebsfriedens“
Der Begriff „Störenfried“ soll laut Etymologischem Wörterbuch im 16. Jahrhundert in der deutschen Sprache aufgetaucht sein. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 74 (2) haben „Arbeitgeber und Betriebsrat“ Störungen des Betriebsfriedens zu unterlassen:
„Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden.“
Sie haben aber auch gem. § 75 (1) sicherzustellen, dass die im
„Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.“
Ähnliche Vorschriften gelten auch laut Bundespersonalvertretungsgesetz. Vor allem im Bereich der Wissenschaft und Forschung haben die dort Tätigen laut Grundgesetz (GG) Art. 5 (3) nicht nur das allgemeine Recht auf Meinungsfreiheit. Vielmehr ist die Freiheit in Wissenschaft und Forschung ausdrücklich grundgesetzlich festgeschrieben.
Wer als „Störenfried“ den Betriebsfrieden stört, müsste mit Disziplinarmaßnahmen wie einer Abmahnung, oder im Extremfall auch mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Kaum jemand wird sich bewusst sein, dass derartige Regelungen „Spuren des Faschismus im (west-)deutschen Arbeitsrecht“ (Rolf Geffken) sind. (Siehe auch: Manuela Ascher: „Die Anwendung nationalsozialistischen Arbeitsrechts in der amerikanischen Besatzungszone“)
Professoren als „Störenfriede“
Der Versicherungsmathematiker Matthias Reitzner erkannte in seinen Forschungsarbeiten zur Übersterblichkeit im Zusammenhang mit „Corona“, die er zusammen mit Christof Kuhbandner durchführte: Es gab wohl einen hohen politischen Druck auf das Statistische Bundesamt, damit dies die Übersterblichkeiten plötzlich anders berechnete, weil das Ergebnis nicht mit dem übereinstimmte, das man von politischer Seite hören wollte.
Zu seinen Forschungsergebnissen erklärte er in einem Interview mit MULTIPOLAR sehr optimistisch:
„Es will nur sonst keiner wissen, also schweigt man. Man gefährdet auch seinen Job, wenn man nicht schweigt. Da fühle ich mich natürlich als Universitätsprofessor mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre viel sicherer. Alles, was ich aufgrund meiner Forschung begründen kann, kann ich sagen. Es ist sehr schwierig, mir deswegen zu kündigen.“
Es scheint, als gäbe es (nicht nur?) bei Reitzner noch immer Illusionen über die Freiheit der Wissenschaft. Weiß er nicht, dass auch Professoren keine geschützten Wesen sind und gerade im Zusammenhang mit ihrer Kritik an der offiziellen Darstellung zu „Corona“ bzw. „Corona-Maßnahmen“ geschasst wurden?
„Die Gedanken sind frei“? – Immer weniger auch in Wissenschaft und Forschung!
Genießen Professoren die Freiheit der Wissenschaft?
Im November 2024 erschien das Buch „Wer stört, muss weg!“ von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel im Westend Verlag und ist im Handel verfügbar.
Heike Egner und Anke Uhlenwinkel legen in ihrem Buch aufgrund eigner Erfahrungen und aus Gesprächen mit anderen Betroffenen dar, wie die Entlassungen von Professoren deutlich zugenommen haben. Dafür untersuchten sie die zunehmende Entlassung oder Degradierung von Professorinnen und Professoren an Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit etwa 2018*.
Ihre Studie basiert auf einer empirischen Analyse von 60 Fällen in diesen Ländern. Die Autorinnen zeigen, dass bestimmte Personengruppen besonders betroffen sind. Sie kritisieren, dass Hochschulleitungen oft mit abenteuerlichen Begründungen verdiente Professoren entlassen und dabei rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft setzen. Ungeprüfte Vorwürfe können für eine Entlassung ausreichen.
Sich dagegen erfolgreich juristisch zu wehren, ist bisher keinem der Betroffenen gelungen.
Das Buch beleuchtet die Strukturen hinter den Entlassungen und argumentiert, dass es sich um ein politisches Thema handelt, nicht um Einzelfälle. Bei einem informellen Treffen beim Westend Verlag stellten zahlreiche Teilnehmer fest:
„Am Ende der Veranstaltung war der Vorstellung von Einzelfällen der Gewissheit gewichen, dass es aufgrund der Ähnlichkeit der so unterschiedlichen Fälle eindeutig sei, dass es sich um ein politisches Thema handelt.“
Die Autorinnen berichten auch von überraschenden Reaktionen beim Versuch, ihre Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Fachpublikationen zu veröffentlichen. Im Rahmen der Buchveröffentlichung organisierten sie ein informelles Treffen für Betroffene, um Erfahrungen auszutauschen und die Anonymität teilweise aufzuheben.
Weiterführende Beiträge:
- Heike Egner
- Wer stört, muss weg – oder: Die Geschichte hinter der Geschichte
- Gabriele Gysi: Der Fall Ulrike Guérot: Versuche einer öffentlichen Hinrichtung
* Nachtrag vom 24.11.2024
Die Entlassung von Professoren hst in Deutschland eine unrühmliche Tradition. Man denke nur an: