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Corona-Opfer – wen trifft es?

Corona-Opfer? Jeden Tag werden wir mit „Infektionsfällen“ und den tollen Finanzhilfen bombardiert. Aber Gesundheit ohne Arbeit und einkommen?

Corona-Opfer am Arbeitsmarkt

Corona-OpferDie Regierung macht emsig Marketing, wie sie unsere Gesundheit vor dem bösen Covid-19-Virus schützt. Jedoch mit dem „Lockdown“ entscheidet sie zugleich, Unternehmen in geschäftliche Schwierigkeiten zu bringen. Das kostet massenhaft Arbeitsplätze.

So stieg nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im November 2020 gegenüber März 2020 die Zahl der Arbeitslosen um 15,6 %. Und das trotz der Kurzarbeiterregelung, die viele vorübergehend vor der Entlassung rettet.

Besonders gefährdet sind Arbeitsplätze im Reiseindustrie & Gastgewerbe, bei Elektronik- und Optikherstellern, in der Finanz- und Versicherungsbranche, in Maschinenbau & Autoindustrie, im Einzelhandel…

Die größte deutsche Friseurkette Klier ist insolvent. Deshalb sind weitere 9.200 Jobs gefährdet. Bei Insolvenz, schwinden die Spielräume für einen Sozialplan, um den Jobverlust abzufedern. Darüber hinaus sind die Chancen auf eine Abfindung fast gleich Null.

Angesichts solcher Corona-Opfer ist schon pervers zu nennen, was Gabor Steingart heute im Morning Briefing enthüllte:

„Dass auch die Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten in der Pandemie einen besonders harten Job machen mussten, lässt sich hingegen nicht belegen. Viele hüten seit Längerem das Home Office. Dennoch soll nun jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, die zwischen März und Oktober zumindest einen Tag im Bundestag beschäftigt war, eine Corona-Sonderzahlung von bis zu 600 Euro erhalten, steuer- und abgabenfrei, versteht sich. Der Beschluss fiel in aller Stille im Ältestenrat des Bundestages. Die empörenden Details lesen sie unter: thepioneer.de/hauptstadt“

Doch was ist, wenn Beschäftigte selbst auf ihren wohlverdienten Lohn warten (müssen)?

Elmar Becker, Anwalt für Arbeitsrecht, gibt Hilfen im folgenden Video zu Fragen wie:

  • keine Beschäftigung im Betrieb wegen ärztlich attestierter Maskenbefreiung,
  • nach Rückkehr aus einem „Risikogebiet“ schickt der „Arbeitgeber“ den „Arbeitnehmer in Quarantäne und stellt in dieser Zeit die Entgeltzahlung ein,
  • der „Arbeitnehmer“ folgt nicht der „Arbeitgeber“-Aufforderung zur Teilnahme am PCR-Test und erhält deshalb kein Entgeltzahlung,
  • was tun, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.


Quelle: Klagepaten TV #21: Geldhahn zugedreht – Was tun, wenn der Chef nicht mehr zahlt? Romdhani & Becker

Passiv-Einkommen


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Thomas Schulze
 

Ich helfe allen, denen eine Kündigung droht, ihre Möglichkeiten für eine (höhere) Abfindung nach Steuern besser und leichter auszunutzen, auch wenn solche Gestaltungsmöglichkeiten seit Jahren immer mehr eingeschränkt wurden.

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