Grundfreibetrag erhöht – mehr Steuern bei Abfindung
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wurde für 2015 um 118 Euro erhöht – das kann bei Abfindungen zu einer höheren Steuerbelastung führen. Paradox?
Grundfreibetrag erhöht – mehr Steuern?
Die Bundesregierung hat im Mai 2015 eine Steuerentlastung verkündet. Sie hat den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für 2015 um 118 Euro erhöht und für 2016 eine weitere Erhöhung um 180 Euro angekündigt.
118 Euro mehr Grundfreibetrag – das bedeutet im allgemeinen: eine kleine Steuerentlastung. Also ein Grund zur Freude?
Wenn Sie schlecht kalkulieren: dann … Nein!
Denn im Fall einer Abfindungszahlung kann ein höherer Grundfreibetrag auch zu einer Steuererhöhung führen.
Wie gutinformierte Arbeitnehmer wissen, kann der Auszahlungszeitpunkt einer Abfindung so gelegt werden, dass möglichst wenig Steuern auf die Abfindung anfallen.
Das entschied unter anderem der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 11.11.2009.
Wird die Abfindung beispielsweise nicht zum Jahresende ausgezahlt, sondern in den ersten Monaten des Folgejahrs, kann das zu mehreren Tausend Euro Steuerersparnis führen. Denn durch das verhältnismäßig geringe Einkommen von 1 – 2 Monaten am Jahresanfang (im Verhältnis zum Einkommen von 12 Monaten am Jahresende) werden die Steuern auf das „normale zu versteuernde Einkommen“ (also das steuerpflichtige Einkommen ohne Abfindung) gesenkt und zugleich auch die Abfindung geringer besteuert.
Welchen Steuervorteil diese Regelung für Betroffene bringen kann, lässt sich ganz leicht mit dem Abfindungsrechner 2015 kalkulieren.
Angenommen, Sie haben die Abfindungszahlung vom Dezember 2014 auf den Anfang des Jahres 2015 verschoben, weil im Jahr 2014 bis Dezember 50.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen angefallen wären, im Jahr 2015 aber nur 10.000 Euro zu versteuern sind, dann beträgt Ihre Steuerlast im Jahr 2015
– nach den Steuersätzen für 2014 nur 13.907 Euro,
– nach der Senkung des Grundfreibetrages in 2015 jedoch 13.999 Euro.
Wie kommt es zu diesen fast 100 Euro mehr Steuern?
Grund für diese höhere Steuerlast ist,
- durch den höheren Grundfreibetrag kommt es zwar zu einer Steuerentlastung auf das „normale zu versteuernde Einkommen“,
- die „Mehrsteuer“ auf die Abfindung steigt jedoch- und wird durch die Fünftelregelung noch verfünffacht.
Wie in dem Video oben gezeigt wird, kann der um 118 Euro höhere Grundfreibetrag zu fast 100 Euro mehr Steuern führen.
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Sie sollten also mit dem Abfindungsrechner genau kalkulieren, welchen Einkommenskorridor Sie meiden müssen, um nicht steuerlich benachteiligt zu werden und Geld zu verlieren.