Altersstufen in Sozialplänen sind zulässig, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat eine geringere Abfindungshöhe bei vorzeitiger Rente vereinbaren. Altersstufen für Sozialplanabfindung sind rechtmäßig „Arbeitgeber“ und Betriebsrat dürfen bei einer Sozialplanabfindung für die Abfindungshöhe gem. Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 10 S. 3 Nr. 6 Altersstufen bilden, weil ältere „Arbeitnehmer“ auf dem Arbeitsmarkt typischerweise größere Schwierigkeiten haben eine Anschlussbeschäftigung […]
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