Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters auch im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden kann, jedoch nicht als einkommensteuerbegünstigter Veräußerungsgewinn. Ein in den Ruhestand gehender Versicherungsvertreter erhielt einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Höhe von 147.790 Euro ausgezahlt. Das Finanzamt ordnete diesen Betrag den gewerblichen Einkünften […]
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