In der Sozialversicherung können Abfindungen beitragspflichtig oder beitragsfrei sein. Entscheidend für die Sozialversicherung ist, inwiefern ein Rechtsanspruch auf die Abfindung besteht. Welche Abgaben zur Sozialversicherung fallen an, wenn Abfindungen wegen Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten, Abfindungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, Abfindung für vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Abfindung nach Umwandlung einer Kündigung, Abfindungen bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses, Abfindungen […]
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