Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden: Eine kündigungsbedingte Abfindung ist bei einer Scheidung für den Vermögensausgleich bei Zugewinngemeinschaft nur in dem Maße zu berücksichtigen, wie die Einkommensverluste über fünf Jahre überschritten werden. Abfindung – nur bedingt im Zugewinnausgleich berücksichtigt Danach geht eine Abfindung nicht in den Zugewinnausgleich ein, soweit sie dafür gedacht und auch erforderlich ist, […]
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