Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Abfindung französischer Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses steuerpflichtig ist. Abfindung französischer Grenzgänger unterliegt deutscher Steuerpflicht Am 16.01.2018 fällte das FG Baden-Württemberg ein Urteil, in dem es um die Abfindung an einen Arbeitnehmer ging, der bis Ende November 2008 seinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Seitdem wohnt […]
Hier klicken, um den ganzen Artikel zu lesen