Abfindung ist zu versteuern!
Ihre Abfindung ist zu versteuern – aber wie? Warum ist eine Abfindung für den Fiskus ein tolles Geschäft? Welche Chancen bleiben Ihnen dennoch, um wenigstens einen Teil Ihres Geldes der Abfindung steuerermäßigt zu erhalten?
Abfindung ist zu versteuern
Wer eine Abfindung erhält, fragt sich immer sorgenvoll:
- muss ich wirklich meine gesamte Abfindung versteuern?
- wieviel Steuern werden mir abgezogen?
- wie behalte ich mehr Geld nach Steuern von der Abfindung?
Antwort auf diese Fragen erhalten Sie auf dieser Seite!
Meine gesamte Abfindung ist zu versteuern?
Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent! Steuerliche Freibeträge gibt es seit 2006 nicht mehr. Bis dahin gab es noch gestaffelt Freibeträge, die aber seit Ende der 90er Jahre schrittweise per Gesetz reduziert wurden.
Wie ist die Abfindung zu versteuern?
Grundsätzlich ist Ihre Abfindung ganz „normal“ nach Einkommensteuergesetz (EStG § 19) zu versteuern, ganz so wie „Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst“ und ohne jede Steuerermäßigung. Es werden also Ihr steuerpflichtiger Lohn oder Ihr steuerpflichtiges Gehalt sowie die Abfindung addiert und auf die Summe die Steuern berechnet. Gleich wie das steuerpflichtige Einkommen zwischen Lohn/Gehalt und Abfindung aufgeteilt ist – es fällt imm die gleiche Einkommensteuer an:
Gehalt | 130 000 Euro | 80 000 Euro | 0 Euro |
Abfindung | 0 Euro | 50 000 Euro | 130 000 Euro |
In allen drei Fällen würde die Steuerlast nach der Grundtabelle 2021 (bei Ledigen oder Einzelveranlagten) insgesamt 47.963 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer) betragen.
Wann werden die Steuern auf die Abfindung gezahlt?
Die Steuern auf die Abfindung sind bei der Auszahlung auch gleich einzubehalten.
„Abfindungen zählen zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auf den Abfindungsbetrag entfallenden Steuern einzubehalten, da es sich bei der Abfindungszahlung um Arbeitslohn i. S. d. § 38 Abs. 1 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt (Anschluss an BFH, Beschluss v. 12.12.2011 – IX B 3/11; BAG, Urteil v. 21.11.1985 – 2 AZR 6/85).“ (LAG Hamm, Urteil vom 30.01.2015, 18 Sa 984/14 – Leitsatz)
Dadurch, dass Sie Ihre Abfindung voll und ganz zu versteuern haben, verdient der Fiskus an Ihrer Abfindung kräftig mit.
So viel Geld bleibt Ihnen von Ihrer Abfindung ab 01.01.2021 nach Steuern:
zu versteuerndes laufendes Einkommen z. B.: |
80.000 Euro
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darauf Steuern:* |
16.666 Euro
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zu versteuernde Abfindung z. B.: |
50.000 Euro
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Summe: |
130.000 Euro
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darauf Steuern:* |
36.613 Euro
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Gesamteinkommen nach Steuern incl. Solidaritätszuschlag: |
93.387 Euro
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*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2021 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer.
Plötzlich zahlen Sie fast soviel Steuern, wie Sie an Abfindung erhalten! Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, müssen Sie 8 oder 9 % Kirchensteuer von der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zusätzlich einkalkulieren. Das wären in unserem Beispiel bei 9 % Kirchensteuer dann insgesamt 39.883 EUR Steuern! Schöne Bescherung!
Was fällt Ihnen dazu ein?
Der Betrieb gibt – der Staat nimmt
Welch tolles Geschäft so eine Abfindung für den Fiskus ist, lässt sich an folgendem – wenn auch nicht ganz aktuellem – Beispiel noch deutlicher erkennen:
„Der Autohersteller DaimlerChrysler will einem Zeitungsbericht zufolge in seinem Komponentenwerk Stuttgart-Untertürkheim erneut Stellen abbauen. An dem zweitgrößten deutschen Standort sollen bis zu 750 Beschäftigte mit Abfindungen zum freiwilligen Ausscheiden bewegt werden, wie die ‚Stuttgarter Nachrichten‘ unter Berufung auf den Betriebsrat berichten … Die Regelungen sähen für jeden Beschäftigten Abfindungen von bis zu 250.000 Euro vor.“ (WELT, 28.05.2007)
Wollen Sie einmal anhand des Beispiels in der Tabelle kalkulieren? 750 Abfindungen x nehmen wir an 200.000 EUR x 50 % Steuern = 75.000.000 EUR! 75 Millionen EUR Steuereinnahmen für den Fiskus dafür, dass DaimlerChrysler Mitarbeiter entlässt – ist das ein tolles Geschäft? Und darauf sollte der Fiskus verzichten? Wollen Sie soviel Enthaltsamkeit erwarten?
Gibt es denn nicht wenigstens eine Steuerermäßigung auf die Abfindung?
Doch eine Steuerermäßigung auf die Abfindung kann es geben. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten „Fünftelregelung“ versteuert. Das heißt: Nicht jede Abfindung kann ermäßigt versteuert werden. Vielmehr müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abfindung muss (kurz gesagt) eine Entschädigung für entgehende Einnahmen sein und es muss infolge der Abfindung zu einer „Zusammenballung von Einkünften„ kommen.
Wer berechnet die Steuern auf die Abfindung?
Diese Dienstleistung ist dem „Arbeitgeber“ per Gesetz übertragen. Die Finanzverwaltung verlangt also, dass nach der jeweiligen Steuerformel der „Arbeitgeber“ (= die Lohnbuchaltung) berechnen, wie Ihre Abfindung zu versteuern ist. Dann muss der „Arbeitgeber“ dafür auch gleich die Steuern überweisen – ehe Sie auch nur einen Cent von der Abfindung gesehen haben.
Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass es selbst in Großunternehmen dazu öfter Unsicherheiten und gar Fehler gibt. Diese können für die Betroffenen zu erheblichen Nachteilen (siehe Beispiel) führen. Deshalb ist jedem nur zu empfehlen, sich vor Auszahlung der Abfindung in der Buchhaltung die Steuerberechnung erklären zu lassen und Zweifelsfragen zu klären.
Wie können Sie prüfen, wieviel Steuern auf die Abfindung anfallen?
- Lassen Sie sich die Steuerberechnung auf die Abfindung möglichst in der Buchhaltung vor Auszahlung der Abfindung erklären und fragen Sie nach, wenn Sie das Ergebnis nicht verstehen.
- Prüfen Sie gegebenenfalls selbst, indem Sie Ihre Werte in einen „Abfindungsrechner“ eingeben, wovon es im Internet mehrere kostenfrei gibt. Beachten Sie dabei, dass die Ergebnisse durchaus unterschiedlich sein können. Das hängt davon ab, welche Werte Sie eingeben (müssen), und ob dabei beispielsweise auch ein „Fünftelregelung-Check“ vorgenommen wird.
- Natürlich können Sie dafür auch ein Steuerprogramm oder die Hilfe eines Steuerberaters/Lohnsteuerhlfevereins nutzen oder eine Gratis-Beispielkalkulation mit Ihren Zahlen anfordern.
- Sollten Sie trotz aller Bemühungen nicht mit dem Steuerabzug einverstanden sein – keine Sorge: Im Ergebnis Ihrer Steuererklärung für das Kalenderjahr, in dem Sie die Abfindung ausgezahlt bekommen haben, wird im Steuerbescheid die Steuerbelastung endgültig festgesetzt. Zuviel abgezogene Steuern werden erstattet – zu wenig gezahlte Steuern müssen Sie nachzahlen.
Zur Kalkulation Ihrer Steuerbelastung:
Wie behalte ich mehr Geld nach Steuern von der Abfindung?
Bevor Sie nun die 3 legalen Wege prüfen, mit denen Sie trotz Steuerlast mehr Geld aus Ihrer Abfindung herausholen können, hier für Sie noch 4 Fragen, die immer wieder auftauchen, wenn Sie sich bewusst geworden sind: Ihre Abfindung ist zu versteuern! Wenn Sie die Antworten darauf kennen, können Sie Zeit sparen und Fehler vermeiden, die noch mehr Geld kosten.
1. Weg: Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von Steuerfreibeträgen auf Abfindungen gehört: Gibt es denn für mich keine Steuerfreibeträge auf Abfindungen.