Abfindung: Was wird steuerlich begünstigt?
Welche Leistungen und Zahlungen des „Arbeitgebers“ werden bei einer Entlassungsabfindung steuerlich begünstigt? Für welche Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit einer Entlassungsabfindung gilt die 1/5-Regelung?
Aktualisiert: 29. 01. 2025
Abfindung: Was wird steuerlich begünstigt?
Der 2. Weg nach der Fünftelregelung, auf dem Sie eine steuerliche Begünstigung erreichen, ist die Umwandlung von Teilen der Abfindung in Vorsorgeleistungen.
Mitunter schon in einem Arbeitsvertrag, aber auch im Falle der Entlassung vereinbaren „Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeber“ oft Zahlungen oder Leistungen neben der „eigentlichen“ Entlassungsabfindung. Das können z. B. folgende Zahlungen oder Leistungen sein. Der „Arbeitgeber“
- übernimmt befristet Versicherungsbeiträge,
- unterstützt finanziell Ihre Altersversorgung,
- zahlt befristet Zuschüssen zum Arbeitslosengeld,
- gewährt befristet die Weiternutzung des Firmenwagens …
Jedoch auch Leistungen, die allein die „Arbeitnehmer“ zur Altersvorsorge erbringen, können steuerlich begünstigt sein – beispielsweise die Rürup-Rente.
Haben Sie auch solche Vereinbarungen? Oder können Sie solche Vereinbarungen jetzt noch erzielen? – Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellt sich dann die Frage: Werden diese Zahlungen und Leistungen auch nach der 1/5-Regelung steuerlich begünstigt, sind sie gar steuerfrei? Hier 2 Beispiele, inwieweit diese Zahlungen oder Leistungen „steuerfrei“ werden:
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