Wie Sie freiwillig und vorzeitig in Altersrente gehen und sich trotzdem eine Abfindung erwirken können. Geht ein Arbeitnehmer freiwillig vorzeitig in Altersrente, so hat er nur dann einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn er dies mit dem Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag vereinbart hat. Ohne eine solche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer keine Abfindung beanspruchen. (BAG, Urteil vom […]
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