Abfindung bei freiwilliger vorzeitiger Altersrente

[wp_ad_camp_1]

 

Wie Sie freiwillig und vorzeitig in Altersrente gehen und sich trotzdem eine Abfindung erwirken können.

Steuerberatung für besondere Fälle

handverlesene Fachleute für die Lösung Ihrer Steuerfragen

Geht ein Arbeitnehmer freiwillig vorzeitig in Altersrente, so hat er nur dann einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn er dies mit dem Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag vereinbart hat. Ohne eine solche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer keine Abfindung beanspruchen.

(BAG, Urteil vom 26. August 1997, Az. 9AZR 227/96)

Quelle: Rechtsanwältin Christel Hahne in Volksstimme vom 22.03.2008;

Muster Abfindungsvertrag/Aufhebungsvertrag

 

[wp_ad_camp_4]
Wollen Sie diese Seite jetzt auch Ihren Freunden und Bekannten empfehlen?
Thomas Schulze
 

Ich helfe allen, denen eine Kündigung droht, ihre Möglichkeiten für eine (höhere) Abfindung nach Steuern besser und leichter zu nutzen, auch wenn solche Gestaltungsmöglichkeiten seit Jahren immer mehr eingeschränkt wurden.

Klicken Sie hier, um einen Kommentar zu hinterlassen 0 Kommentare