Fünftelregelung und Arbeitslosengeld I
Wenn Arbeitslosengeld I und Abfindung zusammenfallen
Erhalten Arbeitnehmer innnerhalb eines Kalenderjahres eine Abfindung und zudem Arbeitslosengeld I oder andere Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ist die Berechnung der Steuer nach der Fünftelregelung im Einkommensteuergesetz nicht eindeutig geregelt (siehe auch zur Fünftelregelung EStG § 34).
Einige Finanzgerichte haben zugunsten der Steuerzahler entschieden, dass nur ein Fünftel der Lohnersatzleistungen in die Berechnung einbezogen werden müsse.
Dieser Auslegung folgt der Bundesfinanzhof nicht. In zwei Urteilen wurde jeweils die die Steuerberechnung des Finanzamts bestätigt und die Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld I) ungekürzt dem normalen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Quelle: BFH, Urteil vom 22.9.2009, Az. IX R 93/07; BFH, Urteil vom 1.4.2009, Az. IX R 87/07.
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