Kündigungsschutz im Konzernbereich

[wp_ad_camp_1]

Worauf Sie schon im Arbeitsvertrag achten müssen, um Ihre Weiterbeschäftigung im Konzern oder eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung zu erwirken.

Ein Arbeitgeber ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb eines anderen Unternehmens unterzubringen.

Ausnahmsweise kann jedoch eine konzernbezogene Weiterbeschäftigungspflicht bestehen, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt hat oder wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder einer sonstigen vertraglichen Absprache oder der in der Vergangenheit geübten Praxis ergibt.

Quelle: BAG, 23.04.2008, 2 AZR 1110/06

 

[wp_ad_camp_4]
Wollen Sie diese Seite jetzt auch Ihren Freunden und Bekannten empfehlen?
Thomas Schulze
 

Ich helfe allen, denen eine Kündigung droht, ihre Möglichkeiten für eine (höhere) Abfindung nach Steuern besser und leichter zu nutzen, auch wenn solche Gestaltungsmöglichkeiten seit Jahren immer mehr eingeschränkt wurden.

Klicken Sie hier, um einen Kommentar zu hinterlassen 0 Kommentare