Kündigungsschutz im Konzernbereich
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Worauf Sie schon im Arbeitsvertrag achten müssen, um Ihre Weiterbeschäftigung im Konzern oder eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung zu erwirken.
Ausnahmsweise kann jedoch eine konzernbezogene Weiterbeschäftigungspflicht bestehen, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt hat oder wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder einer sonstigen vertraglichen Absprache oder der in der Vergangenheit geübten Praxis ergibt.
Quelle: BAG, 23.04.2008, 2 AZR 1110/06
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