Rechtsschutz für Arbeitnehmer bei Kündigung
Arbeitnehmer suchen bei Kündigung oft Rechtsschutz. Wie finden sie die geeignete Rechtsschutzversicherung und worauf sollten sie achten?
Rechtsschutz bei Kündigungen
Spätestens wenn die Kündigung eintrifft, denken Arbeitnehmer an eine Rechtsschutzversicherung. Sie hoffen, dass sie damit finanziell entlastet werden, wenn sie gegen die Kündigung klagen. Denn in der ersten Instanz trägt beim Arbeitsgericht jede Seite ihre Kosten.
Versicherungsgesellschaften stehen in der Pflicht! Inhaber einer Rechtsschutzversicherung dürfen sich schon bei Androhung einer fragwürdigen Kündigung an die Versicherungsanbieter wenden.
Die Verpflichtung zur Kostenübernahme legte der BGH in einem maßgebenden Urteil fest. Dabei spielt es keine Rolle, ob von einer verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung die Rede ist.
Die Ansicht der Versicherungsnehmer entscheidet
Die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechtsschutzpolice bei drohender Kündigung besteht darin, dass der Arbeitnehmer diese Entscheidung des Arbeitgebers als rechtswidrig betrachtet. Fakt ist, dass die Versicherungsgesellschaft nicht erst dann für den Rechtsschutz zur Kasse gebeten wird, wenn die Kündigung wirklich ausgesprochen wurde.
Die Form der Kündigung ist nicht ausschlaggebend
Die Grundlage ist ein Urteil des BGH (Aktenzeichen: IV ZR 305/07), demzufolge nicht zwischen mehreren Fallgruppen unterschieden werden darf. Das bedeutet, dass keine Differenzierung zwischen einer Kündigungsandrohung und dem Ausspruch der Kündigung vorgenommen werden darf. Außerdem legte der Richter des BGH fest, dass auch die Form der Kündigung nicht ausschlaggebend ist. Vielmehr ist es wichtig, dass ein durch die Arbeitnehmer geschilderter objektiver Tatsachenkern vorliegt. Der Anstoß zur Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung sollte ein arbeitsrechtlicher Verstoß durch den Arbeitgeber sein. Welcher Grund vorliegt, kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein.
Der Arbeitsrechtsschutz muss abgesichert sein
Auf die Unterstützung einer Arbeitsrechtsschutzversicherung können aber nur die Versicherungsnehmer zählen, die den Arbeitsrechtsschutz als Bestandteil einer Rechtsschutzpolice gewählt haben. Dann tritt der Rechtsschutz neben Kündigungen bei Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse, Überstunden, Urlaubsansprüche, einzelne Klauseln in Arbeitsverträgen oder einer etwaigen Verletzung der Schweigepflicht ein.
Normalerweise gilt eine dreimonatige Wartezeit
Bei Wahl und Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte beachtet werden, dass im Regelfall die Versicherungsnehmer verpflichtet sind eine Wartezeit von drei Monaten einzuhalten. Das bedeutet, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht direkt nach Vertragsabschluss, sondern erst nach einer festgelegten Karenzzeit eingreift. Mit dieser Regelung möchten Versicherungsgesellschaften vermeiden, dass die Police für Ereignisse abgeschlossen wird, die beim Abschluss des Versicherungsvertrags schon geschehen sind. Sind für die Versicherung bedeutsame Ereignisse hingegen nicht vorhersehbar und treten diese plötzlich auf, wird diese Wartezeit zumeist nicht berücksichtigt.
Mediatoren als Alternative zum Arbeitsgericht
Mittlerweile besteht auch für Selbständige, Freelancer und Beamte die Möglichkeit, sich über einen Arbeitsrechtsschutz abzusichern. Im Einzelfall ist es für bestimmte Berufsgruppen sinnvoll, nicht sofort das Gericht einzuschalten, sondern sich zuerst an einen Mediator zu wenden. Die Kontaktaufnahme zu einem Mediator ist empfehlenswert, wenn sich Arbeitnehmer zwar unberechtigt behandelt fühlen, aber eigentlich weiterhin für das betreffende Unternehmen tätig sein möchten. Rechtsschutzversicherer unterstützen auch die Suche nach geeigneten Mediatoren und übernehmen mit der Mediation verbundene Kosten.