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Abfindungen mit Fürsorgeleistungen (Kurzfassung)

Abfindungen mit Fürsorgeleistungen können ebenfalls nach der 1/5-Regelung steuerbegünstigt sein. Abfindung oder Teile von Abfindungen werden dabei in Leistungen und Zahlungen der sozialen Fürsorge umgewandelt.

Was sind Abfindungen mit Fürsorgeleistungen?

Hierunter fallen ganz unterschiedliche Leistungen, die für eine Übergangszeit vom Arbeitgeber erbracht werden, wie z. B.:

  • Zuschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Erleichterung des Arbeitsplatz- oder Berufswechsels;
  • Leistungen zur Anpassung an eine dauerhafte Berufsaufgabe und Arbeitslosigkeit;
  • Zahlungen zur Verwendung für die Altersversorgung;
  • befristete Übernahme von Versicherungsbeiträgen;
  • die befristete Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitslosengeld;
  • die befristete Weiternutzung des Firmenwagens;
  • befristete Weiternutzung eines Firmentelefons.

Damit diese Leistungen als „soziale Fürsorgeleistungen“ steuerlich anerkannt werden, ist Folgendes zu beachten:

  • Die „sozialen Fürsorgeleistungen“ müssen Bestandteil der einheitlichen Entlassungsentschädigung sein. Mit anderen Worten: Neben der Abfindung in Geld wird aus Gründen der sozialen Fürsorge zugleich die zusätzliche Leistung der „sozialen Fürsorge“ vereinbart.
  • Unabhängig von dieser gleichzeitigen Vereinbarung können die Leistungen der „sozialen Fürsorge“ (teilweise) auch in späteren Veranlagungszeiträumen (Kalenderjahren) erbracht werden. Sie dürfen aber nicht 50 % der Hauptleistung (Abfindung) übersteigen.
  • Der Arbeitnehmer darf für diese Abfindungen mit Fürsorgeleistungen nicht zu Gegenleistungen verpflichtet sein. Denn dann wäre es ja keine Entlassungsentschädigung mehr.
  • In dem Sinne gelten auch lebenslänglichen Bar- oder Sachleistungen nicht als „Entschädigung“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG § 24 Nr. 1). Besonders gilt das, wenn diese Leistungen auch z. B. bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erbracht werden (Beispiel: fortgesetztes Wohnrecht in Werkswohnung, Deputat, Weitergewährung von Sondertarifen, Rabatten).

Welchen steuerlichen Vorteil haben Sie bei Abfindungen mit Fürsorgeleistungen?

Auch hierzu ein Beispiel.

Abfindungen mit Fürsorgeleistungen werden steuerbegünstigend anerkannt, wenn die Fürsorgeleistungen befristet sind; befristet für ein paar Monate. Eine weitere Möglichkeit zur Steuerbegünstigung bietet eine Direktversicherung.

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